Hinweise zur Beantragung der Schülerbeförderung

Antragstellung beim Verkehrsunternehmen

Für monatlich 15,00 Euro – im Abonnement bei einem Verkehrsunternehmen – haben alle Schüler die Möglichkeit mit dem BildungsTicket verbundweit den gesamten ÖPNV (Busse, Straßenbahnen und die Züge des Nahverkehrs) zu nutzen.

Das Verkehrsunternehmen, mit dem der Schüler den Schulweg überwiegend zurücklegt, ist unter Nr. 5 des Antrages als Vertragspartner auszuwählen.

Der Antrag ist schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 10. Juli 2024 bei dem gewählten Verkehrsunternehmen einzureichen.

Antragstellung beim Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS)

Einen Antrag auf Erlass ab dem 3. Fahrschüler können Familien, in denen drei oder mehr Schüler

  • eine allgemeinbildende Schule im Zuständigkeitsbereich ZVMS besuchen,
  • anspruchsberechtigt nach der Schülerbeförderungssatzung des ZVMS sind und
  • ein erworbenes BildungsTicket nutzen

beim ZVMS stellen.
Dieser ist in Papierform an den ZVMS zu richten oder im Onlineverfahrenüber die Homepage des VMS zu stellen.

Weiter Infos finden Sie unter https://www.vms.de/schuelerbefoerderung/