Schulmotto
offen und bunt – bewegt und gesund
Leitbild
Unsere Schule…
…macht fit für die Herausforderungen des Lebens.
…ist geprägt von Toleranz und Ehrlichkeit im Umgang miteinander.
…lebt von der Verantwortung und Mitwirkung aller Schüler, Eltern, Lehrer und am Schulleben Beteiligter.
…fördert ganztägig motiviertes Lernen, Ausdauer und Kreativität.
Berufsorientierung
- Praxisberater Herr Schöffel
– Potentialanalyse in Kl. 7
– Werkstatttage in Kl. 8
– Bildungsgespräche in Kl. 8
– Stadtralley mit WTH in Kl. 8 und 9
– Besuch der Berufsschule in Kl. 8 - Berufseinstiegsbegleiter (für Hauptschüler) Herr Strunz und Herr Lehnert
- Berufsberatung durch Frau Heyna (Agentur für Arbeit) vorwiegend für die Abschlussklassen
- Betriebspraktika in Klasse 8 und 9
Jobbörse in Mittelsachsen – das Online-Karriereportal:
www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/fachrkraefte/karriereportal.htm
Hausordnung
- Die Schule hat den Auftrag, junge Menschen zu bilden und zu erziehen. Dies kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen und einen störungsfreien Unterricht gewährleisten.
- Regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Einlass ist 7.25 Uhr am Haupteingang der Schule.
- Bei Krankheit oder begründetem Fehlen wird die Schule am ersten Tag bis 9.00 Uhr telefonisch durch den Erziehungsberechtigten informiert. Schriftliche Entschuldigungen müssen innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Bei Arztbesuchen während der Schulzeit ist der entsprechende Nachweis des Arztes von den Eltern bestätigt vorzulegen.
- Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte und des technischen Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Alle gehen sorgsam mit der Einrichtung im gesamten Schulgebäude und Schulgelände um und sind für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich.
- Der Aufenthalt in den Fachräumen, Computerräumen, dem Schulclub, der Mensa und der Sporthalle wird durch eine entsprechende Benutzerordnung geregelt.
- Geräte dürfen nur nach Aufforderung durch das Lehrpersonal benutzt oder bedient werden.
- Die Frühstückspause ist für alle eine verbindliche Hofpause.
- Zum Sportunterricht versammeln sich die Schüler am Ende der Pause (bzw. mit dem Vorklingeln) am Eingang der Sporthalle.
- Die Fenster dürfen aus Sicherheitsgründen nur durch Lehrpersonen angekippt werden.
- Jacken, Mäntel usw. werden in den entsprechenden Garderoben bzw. in den Schließfächern aufbewahrt.
- Wer Schäden an Einrichtung und Gebrauchsgegenständen mutwillig oder vorsätzlich verursacht, haftet dafür.
- Lehrbücher und andere Materialien, welche leihweise von der Schule ausgegeben wurden, werden sachgemäß behandelt und pünktlich zurückgegeben. Bei Beschädigungen oder Verlust werden die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten finanziell zur Verantwortung gezogen.
- Gegenstände, welche nicht zum schulischen Bedarf zählen, sollten nicht mit in die Schule gebracht werden, da hierfür kein Versicherungsschutz besteht. Die Schule haftet nicht für Schäden, die durch Diebstahl, Zerstörung oder andere Umstände entstanden sind.
- Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben und können dort abgeholt werden.
- Auf dem Schulgelände ist laut sächsischem Nichtraucherschutzgesetz allen das Rauchen untersagt.
- Das Mitbringen von Gegenständen, die die Sicherheit und / oder die Gesundheit gefährden oder den Ablauf des Unterrichts stören, ist verboten. Das gilt insbesondere für Alkohol, Drogen, Waffen, Feuerwerkskörper oder Sonstiges, was unter Strafandrohung steht.
- Die Verbreitung und Zurschaustellung verfassungsfeindlicher Inhalte mittels Kleidung oder anderem ist untersagt.
- Handys, Tablets und andere internetfähige Geräte sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in den Taschen zu verstauen. Bei Missachtung wird das Handy durch den Lehrer eingezogen und bei der Schulleitung zur Abholung nur durch den Erziehungsberechtigten hinterlegt.
- Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und sicher an den Fahrradständern angeschlossen.
- Die Hausordnung ist für alle Schüler bindend und unbedingt einzuhalten. Sie gilt sowohl während der Unterrichtszeit als auch bei außerschulischen Veranstaltungen.
- Verstöße gegen die Hausordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz nach sich ziehen und mit gemeinnützigen Tätigkeiten im Schulbereich kombiniert:
z.B.:
– Ableistung von gemeinnützigen Stunden beim Hausmeister oder Fachlehrern
– Durchführung von Arbeiten im Klassenzimmer
– Unterstützung der Reinigungskräfte
Als Nachweis für die erbrachten Tätigkeiten wird ein Protokoll geführt.